Widerrufsbelehrung

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Konzerttickets).

Ausschluss des Widerrufsrechts für Konzerttickets

Durch den Kauf von Konzerttickets erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen ist. Dies liegt daran, dass Konzerttickets individuell für den Kunden generiert werden und daher nicht umgetauscht oder rückerstattet werden können.

Umtausch und Rückerstattung

Umtausch oder Rückerstattung von Konzerttickets ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird aus Gründen, die in der Verantwortung des Veranstalters liegen, abgesagt oder erheblich verschoben. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Umtausch der Tickets für einen Ersatztermin.